Sozialausschuss-Anhörung: Pflegende Angehörige verdienen mehr Achtung und Unterstützung von der Politik
Archivmeldung vom 01.12.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićZur gestrigen Anhörung verschiedenster Verbände und Institutionen zur aktuellen wie zukünftigen Situation der Pflege in MV im Landtag zieht der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes, wie folgt sein Resumée: „Zum aktuellen Stand ist die Pflege in unserem Bundesland (noch) gesichert, doch wird uns die Zukunft dahingehend vor massive Herausforderungen stellen."
Fernandes weiter: "Bei der von der AfD-Fraktion initiierten Anhörung, u.a. mit dem Verband der Ersatzkassen, dem Paritätischen Verband, dem Seniorenverband u.a., legte sich die für uns eigentümliche Situation folgendermaßen dar:
MV hat die meisten Pflegebedürftigen je 100.000 Einwohner bundesweit zu verzeichnen ; bis 2030 haben wir aller Voraussicht nach insgesamt 143.000. Gleichzeitig ist unser Bundesland vom demographischen Wandel sowie vom Fachkräftemangel besonders stark betroffen. Nebst der Anhebung der Löhne der Pflegefachkräfte sind zukunftsträchtige Anstrengungen in die Infrastruktur dahingehend unerlässlich. Insofern 60 Prozent der hiesigen Bevölkerung im ländlich geprägten Raum (bis 45 Minuten Fahrtzeit ) und 30 Prozent im echten ländlichen der Raum (mehr als 45 Minuten Fahrtzeit) leben, sollten schon längst Vereinbarungen und Gesetze zu Wegebeteiligungen der Pflegedienstleister auf Landesebene verhandelt worden sein. Ebenso gilt es, den Digitalisierungsprozess maximal zu beschleunigen, um effiziente und hilfreiche Telemedizin flächendeckend zu ermöglichen.
Hinzu kommt: MV weist den höchsten Anteil Pflegebedürftiger auf, welche zu Hause von ihrer Familie gepflegt werden. Hieraus ergibt sich der drängende Imperativ an die Landespolitik, eben diese aufopferungsvollen Angehörigen zu unterstützen und weitere Konzepte zu entwicklen, um die Pflege in dem vor allem ländlichen Raum hierzulande sicherzustellen. Unsere Fraktion setzt sich seit Jahren für die Umsetzung eines Landespflegefördergeldgesetzes ein, welches eben jene Menschen finanziell berücksichtigt, welche sich privat und nicht erwerbsmäßig der Pflege von Angehörigen widmen. Deren gesellschaftliches Engagement für nahestehende Personen und deren Zeit- und Kostenaufwendungen sollte mit Landesmitteln monetär anerkannt werden.“
Quelle: AfD Deutschland