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Brief an Altmaier: Unions-Abgeordnete gegen neue Umweltrichtlinien

Archivmeldung vom 05.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Brandbrief
Brandbrief

Bild: Pezibear / Pixabay

Die CDU-Bundestagsabgeordneten Marie-Luise Dött, Kai Wegner, Jan-Marco Luczak und Joachim Pfeiffer kritisieren in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die geplanten neuen Umweltrichtlinien der Bundesregierung. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf das Schreiben.

Darin heißt es wörtlich: "Der Prüfauftrag aus den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 ist aus unserer Sicht noch nicht zufriedenstellend umgesetzt." Im September hatten die Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz in einem gemeinsamen Papier vorgeschlagen, die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen.

Sollte das Vorhaben Realität werden, dürften Vermieter in diesem Fall nur maximal die Hälfte der Kosten, die ab 2021 bis zunächst 2025 jährlich ansteigen werden, auf die Miete aufschlagen. Die vier Unionspolitiker argumentieren, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Verbrauchsverhalten der Mieter hätten, da Mieter ihre Entscheidungen insbesondere auf Basis der Warmmiete träfen. Die Regelung würde das Verbrauchsverhalten der Mieter "negativ beeinflussen", da auch der Mehrverbrauch vom Vermieter teilweise mitgetragen würde. Außerdem würde die begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung im Mietrecht eine "weitere bürokratische Hürde" fü r Vermieter darstellen.

Es sei widersprüchlich, einerseits von Vermietern energetische Modernisierungen zu fordern, andererseits die Möglichkeit der Modernisierungsmieterhöhung stark zu begrenzen, schreiben die Abgeordneten. Damit erlische der Anreiz für Investitionen zum Wohle der Umwelt. Wenn zur Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung auch noch eine faktische Pflicht zur Modernisierung beschlossen werde, widerspreche dies dem "grundlegenden Prinzip des Mietrechts", dass Betriebskosten vom Mieter zu übernehmen sind, da diese von ihnen in der Regel verursacht werden und sie von diesen profitieren, schreiben die Abgeordneten an Altmaier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

((https://youtu.be/bPMah52JUHw9)

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