Berliner Eigentümerverband rät Vermietern, Mietendeckel bei Neuverträgen nicht zu beachten
Archivmeldung vom 21.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Eigentümerverband Haus und Grund Berlin rät seinen Mitgliedern, auch nach Inkrafttreten des Mietendeckels am Sonntag, diesen bei Neuverträgen nicht zu beachten.
Gegenüber dem rbb vertrat der Vorsitzende des Verbands, Carsten Brückner, die Ansicht, dass für den Abschluss einer bestimmten Miethöhe ausschließlich die bundesweit geltende Mietpreisbremse maßgebend sei. "Das Mietendeckel-Gesetz gilt hier nicht. Das Mietendeckel-Gesetz findet erst Anwendung bei der Frage, welche vereinbarte Miete vom Vermieter gefordert oder entgegengenommen werden darf."
Nach Brückners Ansicht ist es zwar verboten, eine bestimmte Miethöhe zu verlangen, nicht aber, diese trotzdem im Vertrag zu vereinbaren, für die Zeit nach dem Mietendeckel. "Wenn das Amt beim Vermieter nachfragt, welche Miete vom Mieter gefordert wird, ist nicht maßgebend, was die Mietvertragsparteien vereinbart haben, sondern das, was der Vermieter tatsächlich vom Mieter bezahlt haben möchte."
Der Verbandsvorsitzende interpretiert das Mietendeckel-Gesetz damit anders als die Mietendeckel-Urheber in der rot-rot-grünen Koalition. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar beschlossen. Es wird morgen (Samstag) im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Sonntag in Kraft.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)