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Oppermann würde bei Wahlrechtsreform gegen eigene Fraktion stimmen

Archivmeldung vom 31.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Oppermann (2017)
Thomas Oppermann (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) bringt in der Diskussion über eine Wahlrechtsreform eine Abstimmung ohne Fraktionszwang ins Spiel und droht seiner Fraktion, sich notfalls gegen sie zu stellen.

"Wenn die GroKo keinen eigenen Vorschlag für eine Obergrenze macht, muss die Abstimmung freigegeben werden", sagte Oppermann dem "Spiegel". "Ich behalte mir vor, dann für den Antrag der Opposition zu stimmen." Von deren Vertretern kommt Unterstützung. "Falls es zwischen den Fraktionen keine Verständigung gibt, steht der Weg offen, dass Abgeordnete über Fraktionsgrenzen hinweg Gruppenanträge initiieren", sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann.

Auch der Justiziar der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, findet die Idee "charmant": "Wenn es dem Guten dient, warum nicht" Seit Monaten ringen die Fraktionen vergeblich um eine Reform, die ein weiteres Aufblähen des Bundestags nach der nächsten Wahl bremsen könnte. Aktuell hat das Parlament 709 Sitze, die Regelgröße liegt bei 598 Mandaten. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus kritisiert die fehlende Kompromissbereitschaft der Fraktionen. "Ich finde es sehr bemerkenswert, wie da jeder nur um seine Interessen kämpft", sagt der CDU-Politiker. Die eigene Fraktion nimmt er von Kritik nicht aus.

"Wir werden im Bundestag nur eine echte Lösung finden, wenn alle ein Stück weit verzichten und wenn wir mutig sind." Michael Brand, Chef der hessischen CDU-Landesgruppe im Bundestag, sagt: "Ein Kompromiss bedeutet, dass sich am Ende alle bewegen müssen." Vor allem die CSU schließt derzeit sowohl eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise als auch eine Nichtzuteilung von Überhangmandaten aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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