Dagmar Enkelmann: Wählerinnen und Wähler haben Anspruch auf Offenlegung
Archivmeldung vom 11.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlZur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen die Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Dagmar Enkelmann:
Die Wählerinnen und Wähler haben einen eindeutigen Anspruch darauf
zu wissen, wie viel Zeit ihr Abgeordneter für sein Mandat aufwendet
und ob es Interessenkollisionen mit Tätigkeiten in Aufsichts- oder
Verwaltungsräten, in Vereinen und Organisationen oder ähnlichem gibt.
Nicht erst die jüngsten Konflikte um die geplante Berufung des
Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion, Norbert
Röttgen, in die Spitze eines Industrieverbandes haben die
Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle nachdrücklich aufgezeigt.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert seit langem die Offenlegung von Nebentätigkeiten. Als der Bundestagspräsident das laufende Verfahren zu den Veröffentlichungspflichten wegen der anhängenden Klage aussetzte, hat jeder Abgeordnete der Linksfraktion freiwillig seine Nebentätigkeiten auf der Webseite der Fraktion (www.linksfraktion.de) transparent gemacht.
Einer Nebentätigkeit nachzugehen, soll für Abgeordnete nicht
verboten werden. Erkennbare Interessenkonflikte müssen aber auch
Folgen für die parlamentarische Tätigkeit haben, so den Ausschluss
der Mitgliedschaft in einem bestimmten Ausschuss oder die
Nichtteilnahme an Abstimmungen wegen Befangenheit. Entsprechende
Verfahrensweisen sind auf kommunaler Ebene längst üblich.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.