Studie: Berliner Mietendeckel verknappte Angebot an Mietwohnungen
Archivmeldung vom 12.04.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Angebot an Mietwohnungen in Berlin ist wegen des Mietendeckels um bis zu 60 Prozent eingebrochen und verharrt nach dessen Abschaffung auf diesem Niveau. Das ergab eine Studie des Ifo-Instituts, die am Dienstag veröffentlicht wurde.
"Bereits nach der Ankündigung des Mietendeckels ist das Angebot an Berliner Wohnungen stark zurückgegangen", sagte Mathias Dolls, stellvertretender Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. "Im vom Mietendeckel nicht betroffenen Bereich stieg das Angebot nach Ankündigung des Mietendeckels zwar überdurchschnittlich an, mit der Abschaffung kehrte sich dieser Trend jedoch um."
Die Mieten sind durch die Abschaffung des Deckels bei den davon betroffenen Wohnungen wieder deutlich angestiegen. Zuvor waren die Mietpreise in Berlin durch den Deckel pro Quartal durchschnittlich um elf Prozentpunkte weniger gestiegen als in anderen deutschen Großstädten.
"Ein Nachholeffekt ist zwar zu beobachten, allerdings sind die Mietpreise noch nicht auf dem Niveau, auf dem sie wären, wenn es den Mietendeckel nicht gegeben hätte", sagte Florian Neumeier, Leiter der Ifo-Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik. Bei den nicht vom Mietendeckel betroffenen Wohnungen stiegen die Mieten in dem Zeitraum, in dem die Regelungen des Berliner Mietendeckels in Kraft waren, um durchschnittlich fünf Prozentpunkte mehr als in anderen deutschen Großstädten. Auch nach Abschaffung des Mietendeckels lag das Mietpreiswachstum noch über dem Anstieg in anderen Großstädten.
"Die Einführung des Mietendeckels hat zu einer Zweiteilung des Wohnungsmarktes in Berlin geführt", sagte Carla Krolage, Leiterin der Unternehmenskooperationen und Datenstrategie des Ifo-Instituts. "Seit der Abschaffung des Mietendeckels nähern sich die Mietniveaus im ehemals regulierten und nicht-regulierten Bereich zwar wieder an, allerdings vollzieht sich diese Annäherung nur langsam." Am 15. April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Dem Berliner Mietendeckel unterlagen Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 erstmals bezugsfertig waren. Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig waren, waren vom Mietendeckel nicht betroffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur