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Unterschriftenhürde zur Bundestagswahl: Bayernpartei zwingt Bundestag zum Handeln

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlplakat der Bayernpartei in 2013.
Wahlplakat der Bayernpartei in 2013.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bayernpartei muss, wie viele andere derzeit nicht im Bundestag vertretene Parteien, Unterstützungsunterschriften für den Wahlantritt sammeln. Für die Landesliste braucht es 2000 Unterschriften bayerischer Bürger, für jeden Direktkandidaten noch einmal 200 Unterschriften aus dem Wahlkreis.

Das Sammeln der Unterschriften am Infostand, bei dem sich die Bayernpartei stets großer Sympathien in der Bevölkerung erfreuen konnte, ist derzeit Corona-bedingt aber nicht möglich. Trotzdem hat der Bundestag das Bundeswahlgesetz in dieser Hinsicht nicht geändert. Daraufhin hat die Bayernpartei, vertreten durch den Verfassungsrechts-Experten Rechtsanwalt Thomas Hummel, eine Organstreitklage gegen den Bundestag erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit heute veröffentlichter Entscheidung der Bayernpartei im Wesentlichen Recht gegeben. Die Richter des Zweiten Senats haben festgestellt, dass der Gesetzgeber zur Überprüfung der wahlrechtlichen Regelungen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse - hier also der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen - verpflichtet ist.

Rechtsanwalt Hummel: "Diese Überprüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine erhebliche Reduzierung der Wahlantrittshürden notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass es die Auswirkungen der Kontakt- und Veranstaltungsbeschränkungen auf den Wahlkampf anerkennt. Wenn der Gesetzgeber hier nicht ausreichend reagiert, besteht die Gefahr, dass die Bundestagswahlen ungültig sind."

Abgelehnt wurde der Antrag auf sofortige Aussetzung der Unterschriftenhürde, da momentan noch nicht bewiesen sei, dass die Hürden bis zum Ende der Sammelfrist unüberwindlich seien. Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei: "Wir appellieren an den Bundestag, sich dieses Urteil zu Herzen zu nehmen und eine Neuregelung im Sinne der Chancengleichheit und des Demokratieprinzips vorzunehmen. Gleichzeitig bitten wir weiterhin alle Sympathisanten, uns mit ihrer Unterstützungsunterschrift zu helfen!"

Quelle: Bayernpartei (ots)

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