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Urteil: Stadt Frankfurt darf NPD-Funktionär nicht kündigen

Archivmeldung vom 04.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Die Stadt Frankfurt darf einem NPD-Funktionär, der im Jobcenter angestellt ist, laut eines aktuellen Urteils nicht kündigen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte am Donnerstag mit, sowohl die außerordentliche Kündigung vom 04. Juli 2014 als auch die ordentliche Kündigung vom 11. Juni 2014 seien unwirksam. Zur Begründung der Kündigungen hatte die Stadt die Auffassung vertreten, der Mann sei als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes nicht geeignet, weil es "begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue gebe".

Als aktives Mitglied und Funktionär der NPD trete er für die Ziele der NPD ein. Diese seien nach überwiegendem gesellschaftlichem Konsens als verfassungswidrig zu beurteilen. Das Arbeitsgericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Der Kläger sei "einfacher" Büroangestellter im Jobcenter, die erfordere "kein besonderes, sondern `nur` ein einfaches Maß an Verfassungstreue". Je nach Stellung und Aufgabenkreis könne ein einfacher Büroangestellter die Verfassung schon dadurch wahren, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpfe, so das Gericht.

"Unter Beachtung dieses Prüfungsmaßstabs hat die Kammer aus der Begründung der Kündigungen durch die Stadt Frankfurt am Main keine Tatsachen feststellen können, die als in diesem Sinne aktives verfassungswidriges Verhalten des Klägers zu bewerten waren", hieß es weiter vom Gericht.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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