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Leutheusser-Schnarrenberger schaltet sich in Streit um Renten-Höhe für DDR-Übersiedler ein

Archivmeldung vom 16.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich in den Streit um die Renten jener Übersiedler eingeschaltet, die vor dem Mauerfall aus der DDR in die Bundesrepublik übersiedelten, und dabei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mangelnde Einsicht zur Last gelegt. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung".

In einem dem Blatt vorliegenden Brief an die "Interessengemeinschaft Ehemaliger DDR-Flüchtlinge" schreibt Leutheusser-Schnarrenberger: "Sie wissen, dass die FDP das Anliegen der Interessengemeinschaft Ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. immer unterstützt hat und auch weiterhin unterstützt. Leider sind unsere Koalitionspartner und hier besonders das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht ausreichend von einer Änderung zu Ihren Gunsten überzeugt. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit ihren Forderungen verstärkt bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU und CSU einzusetzen und zu versuchen, diese von einer Wichtigkeit Ihres Anliegens zu überzeugen."

Der rentenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, sagte daraufhin der "Mitteldeutschen Zeitung": "Ich wundere mich ein bisschen." Denn die FDP habe bisher keinen Antrag im Interesse der Betroffenen eingebracht. Tatsächlich hatte der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, kürzlich erklärt, es gebe "Ungerechtigkeiten in wahnsinnig vielen Einzelfällen"; doch Sonderregelungen seien "nicht möglich". Das Bundesarbeitsministerium wollte sich auf Anfrage zu dem Brief der Bundesjustizministerin nicht äußern. Die rund 200.000 Übersiedler werden nicht - wie ihnen nach der Übersiedlung zugesagt worden war - nach dem Fremdrentengesetz verrentet, sondern nach dem Rentenüberleitungsgesetz. Das Fremdrentengesetz ging von der Annahme aus, dass die Übersiedler immer in der Bundesrepublik gearbeitet hatten; das Rentenüberleitungsgesetz hebt diese Annahme auf und behandelt sie im Prinzip wie jene DDR-Bürger, die erst nach dem Mauerfall zu Bundesbürgern wurden. Dies führt zu Einbußen von durchschnittlich 250 Euro pro Monat. Die Betroffenen haben sich organisiert und versuchen, juristisch und politisch Druck auszuüben - bislang ohne Erfolg. Allerdings hat sich die SPD-Bundestagsfraktion jetzt ihre Position zu Eigen gemacht und dringt in einem von dem Rentenexperten Anton Schaaf eingebrachten Antrag auf Korrektur. Sein Unions-Kollege Weiß hält eine Renten-Berechnung nach dem Fremdrentengesetz für ausgeschlossen, nannte es gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" aber "theoretisch denkbar", die Übersiedler-Renten "um eine Summe x aufzustocken". Leutheusser-Schnarrenberger und die Union liegen auch auf dem Feld der inneren Sicherheit über Kreuz. Die Union wirft ihr fehlende Kompromissfähigkeit und mangelhaftes Engagement vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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