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Klartext vom Legalwaffenverband BZL: Radikalisierte Asylbewerber gezielt entwaffnen

Freigeschaltet am 27.08.2024 um 11:35 durch Mary Smith
Pistole / Erschießen (Symbolbild)  Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Pistole / Erschießen (Symbolbild) Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

Nach dem Messerattentat von Solingen hat der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) seine Bestürzung und sein Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck gebracht. Jetzt legt der Verband einen 4-Punkte-Plan für ein individuelles Waffenverbot vor, der sich gegen radikalisierte Asylbewerber richtet. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts lehnt der BZL hingegen entschieden ab. "Ebenso wie namhafte Experten aus Polizei- und Sicherheitskreisen sind wir überzeugt, dass die jetzt wieder propagierte Verschärfung des Waffenrechts der falsche Weg ist, um solche Taten zu verhindern", so Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL.

Der Verband verweist dabei darauf, dass auch in Solingen ein Messer zum Einsatz kam, welches bereits nach dem jetzt geltenden Waffengesetz gar nicht mitgeführt werden darf. "Terroristen halten sich an keine Verbote, also werden weitere Einschränkungen wirkungslos verpuffen", so Klotz. Der BZL fordert konkret:

  1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.
  2. Sämtliche Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte werden zu Waffenverbotszonen erklärt, in denen Messer nur bis zu einer Klingenlänge von 4 Zentimetern erlaubt sind.
  3. Verbot der Abgabe von Messern jenseits 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende für den Einzel- und Onlinehandel. Bei Zuwiderhandlung entsprechend hohe Geldstrafen.
  4. Klares und robustes Mandat für Polizei und Ordnungsbehörden, diese Verbote und Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.

Darüber hinaus sieht der BZL folgende weitern Maßnahmen als dringend geboten:

  1. Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Personen, die wegen eines Gewaltdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind.
  2. Erweiterung der Befugnisse für die Polizei, die im Waffengesetz bereits bestehenden Regelungen zu Messerverboten anlassunabhängig jederzeit und überall zu kontrollieren.
  3. Drastische Erhöhung des Polizeipersonals in den Innenstädten, an Bahnhöfen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen.

Dazu Matthias Klotz: "Das sind klare und unmissverständliche Regeln, die an die Ursache gehen und die auch effizient kontrolliert werden können. Wenn dann noch das Polizeipersonal entsprechend erhöht und besser ausgerüstet wird, haben wir ein handfestes Maßnahmenpaket, das im Gegensatz zu einer Waffenrechtsverschärfung auch Wirkung zeigen wird."

Quelle: Bundesverband zivile Legalwaffen BZL (ots)

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