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Alzheimer Gesellschaft kritisiert Teilhabegesetz als verfassungswidrig

Archivmeldung vom 15.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat das neue Teilhabegesetz der Bundesregierung als verfassungswidrig kritisiert. Es sei nicht akzeptabel und darüber hinaus verfassungswidrig, dass die Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65 Jahren begrenzt seien, sagte Bärbel Schönhof, Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf", sagte Schönhof. Mit dem Bundesteilhabegesetz sei die Chance verpasst worden, Menschen mit Demenz ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewähren, so Schönhof.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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