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Verfassungsrechtler: Elektronische Fußfessel und Präventivinhaftierung für Gefährder verstoß gegen Rechtsstaat

Archivmeldung vom 10.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Bertrams
Michael Bertrams

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält den Ruf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach elektronischen Fußfesseln für Gefährder für aussichtslos. Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung verbiete eine solche Maßnahme, schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Solche Fußfesseln können nach dem Strafgesetzbuch lediglich bei verurteilten Straftätern für gewisse Zeit angeordnet werden, nicht aber bei Personen, die weder verurteilt noch einer konkreten Straftat verdächtig sind."

Genau dies sei bei Gefährdern der Fall. "Sie können sich deshalb - so unbefriedigend dies auch sein mag - auf die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung berufen." Auch die präventive Inhaftierung oder Internierung von Gefährdern, die vor dem Gesetz als unschuldig zu gelten haben, lasse sich in einem Rechtsstaat nicht legitimieren.

Daher bezweifle er, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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