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Ersatzausweis für Dschihadisten nur von begrenzter Wirkung - Regierung zweifelt an eigenen Plänen

Archivmeldung vom 07.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: stromie  / pixelio.de
Bild: stromie / pixelio.de

Die Bundesregierung hat nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" selbst Zweifel am Sinn ihres geplanten Ersatzausweises, mit dem sie deutsche Sympathisanten der Terrorgruppe "Islamischer Staat" an der Ausreise hindern will. "Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass durch den Entzug des Personalausweises und die Ausstellung eines Ersatzpersonalausweises nicht in allen Fällen eine Ausreise verhindert werden kann", heißt es in der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Ulla Jelpke, die dem Blatt vorliegt. Es gehe darum, Verstöße gegen die Reisebeschränkung deutlich zu erschweren.

Nach geltendem Recht kann gewaltbereiten Islamisten bislang nur der deutsche Reisepass entzogen werden. In der Stellungnahme des Innenministeriums ist von "mindestens 20 Fällen" die Rede, bei denen es zu einer Ausreise trotz Entzugs des Reisepasses gekommen sei und ein Personalausweis zur Verfügung gestanden habe. Nach dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bis Februar vom Kabinett verabschiedet werden könnte, sollen Dschihadisten deshalb nur noch eine Art Ersatzausweis erhalten. Er berechtigt beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos oder zu anderweitigen Vertragsabschlüssen, aber nicht zum Verlassen Deutschlands.

Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, kritisierte die Regierungspläne als überzogen. "So wichtig der Kampf gegen dschihadistische Reisebewegungen ist, er darf nicht auf Kosten von Grundrechten geführt werden."

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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