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SZ: Betreuungsgeld kommt schon vor der Sommerpause

Archivmeldung vom 11.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

In den Streit über das Betreuungsgeld kommt nach einem halben Jahr Stillstand wieder Bewegung: Der Koalitionsausschuss hatte sich im November vorigen Jahres auf die Details der neuen Familienleistung verständigt, bis jetzt wurde aber noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) soll das Gesetz jetzt in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also zwischen 25. und 29. Juni, verabschiedet werden.

Die erste Lesung müsste dann in der Woche von 11. bis 15. Juni stattfinden. Um dies zu gewährleisten, muss das Bundeskabinett das Betreuungsgeld spätestens bei seiner Sitzung am 6. Juni beschließen. Dies setzt voraus, dass der Gesetzentwurf für die neue Familienleistung bereits in den nächsten vier Wochen vorgelegt wird. In der CSU-Landesgruppe hieß es, der neue Schwung liege am Druck der CSU.

Die Partei habe klargemacht, dass es keine neue Sitzung des Koalitionsausschusses geben werde, bevor das Betreuungsgeld ins Parlament eingebracht worden sei. Allerdings lag die bisherige Verzögerung auch an den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die CDU-Spitzenkandidaten Jost de Jager und Norbert Röttgen hatten nach Informationen der SZ intern klargemacht, dass sie nicht wünschen, dass während ihrer Wahlkämpfe ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.

Dem schloss sich auch das Kanzleramt an. Auf Wunsch der CSU hatte der Koalitionsausschuss bei seiner November-Sitzung beschlossen, für Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatliche Krippe geben, im Jahr 2013 ein Betreuungsgeld einzuführen. Es soll zunächst 100 Euro monatlich für Einjährige betragen. Von 2014 an sollen dann 150 Euro für ein und zwei Jahre alte Kinder gezahlt werden. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes noch im Juni würden die Koalitionsparteien vermeiden, dass das Thema die Sommerpause dominiert. Die Opposition, aber auch große Teile der FDP und viele Frauen in der CDU lehnen das Betreuungsgeld ab. Sie befürchten Fehlanreize.

Kinder aus prekären Familien könnten sich wegen der Barleistung dafür entscheiden, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben, obwohl genau diese Kinder vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren würden. Außerdem beklagen die Kritiker die Kosten von 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Geld sollte ihrer Ansicht nach besser für den Krippenausbau genutzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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