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Grüne fordern von Wissing Klimaschutz-Sofortprogramm

Archivmeldung vom 30.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Zukunft der Automobilindustrie ab 2035? Leider immer noch nicht CO2-frei, wegen der Lebewesen Ochsen und Menschen (Symbolbild)
Die Zukunft der Automobilindustrie ab 2035? Leider immer noch nicht CO2-frei, wegen der Lebewesen Ochsen und Menschen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Klimaschutzpolitik der Bundesregierung drängen die Grünen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zur Erarbeitung eines Sofortprogramms. Er habe im Verkehrsministerium "unmittelbaren Gesprächsbedarf angemeldet", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, am Donnerstag.

"Verkehrsminister Wissing muss jetzt für die Jahre 2021 und 2022 Sofortprogramme vorlegen, die ausreichend kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten." Dann könne die Bundesregierung diese beschließen. Die Grünen seien bereit, an der Erarbeitung der Sofortprogramme mitzuwirken, so Gelbhaar weiter. "Unmittelbar wirkende Maßnahmen gibt es etwa beim Ordnungsrecht oder beim Ab- und Umbau der Subventionen, die dem Klima schaden." 

Das Gericht hatte am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben. Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde - die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. 

Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist. Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Oberverwaltungsgericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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