Landeswahlleiter erwartet Verfassungsklagen nach Bundestagswahl
Der Landeswahlleiter für Berlin, Stephan Bröchler, rechnet bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar mit einer Reihe von Verfassungsklagen. Zwar führe jede Wahl zu solchen Klagen, aber der besondere Fall sei diesmal, dass es nur einen 14-Tage-Zeitraum für die Briefwahl gebe, sagte er den Sendern RTL und ntv.
"Davon ist vor allem eine Gruppe betroffen: die Auslandsdeutschen." Für
viele von ihnen werde die Zeit damit zu knapp sein, um ihre Stimmzettel
rechtzeitig zum Wahltag zurückzuschicken. Die Wahlbriefe werden erst am
10. Februar verschickt, nur 13 Tage vor der Wahl. "Da rechne ich damit,
dass es Klagen geben wird", so Bröchler.
Schuld an diesem Problem
sei auch die 60-Tage-Regelung, in der es laut Gesetz nach der Auflösung
des Bundestags Neuwahlen geben muss. "Nach der Wahl sollte man sich die
Zeit nehmen, über die 60-Tage-Regelung nachzudenken", so Bröchler. "Man
müsste auch darüber diskutieren, ob künftig in den Botschaften oder
Konsulaten gewählt werden darf."
Quelle: dts Nachrichtenagentur