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Landeswahlleiter erwartet Verfassungsklagen nach Bundestagswahl

Freigeschaltet am 13.01.2025 um 16:00 durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Landeswahlleiter für Berlin, Stephan Bröchler, rechnet bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar mit einer Reihe von Verfassungsklagen. Zwar führe jede Wahl zu solchen Klagen, aber der besondere Fall sei diesmal, dass es nur einen 14-Tage-Zeitraum für die Briefwahl gebe, sagte er den Sendern RTL und ntv.

"Davon ist vor allem eine Gruppe betroffen: die Auslandsdeutschen." Für viele von ihnen werde die Zeit damit zu knapp sein, um ihre Stimmzettel rechtzeitig zum Wahltag zurückzuschicken. Die Wahlbriefe werden erst am 10. Februar verschickt, nur 13 Tage vor der Wahl. "Da rechne ich damit, dass es Klagen geben wird", so Bröchler.

Schuld an diesem Problem sei auch die 60-Tage-Regelung, in der es laut Gesetz nach der Auflösung des Bundestags Neuwahlen geben muss. "Nach der Wahl sollte man sich die Zeit nehmen, über die 60-Tage-Regelung nachzudenken", so Bröchler. "Man müsste auch darüber diskutieren, ob künftig in den Botschaften oder Konsulaten gewählt werden darf."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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