Staatssekretärin Reiche fordert Zulassung der PID
Archivmeldung vom 13.11.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie Parlamentarische Umwelt-Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) hat eine Zulassung der Embryonen-Tests (PID) gefordert. "Die Präimplantationsdiagnostik sollte zugelassen werden, und zwar in den vom Bundesgerichtshof gezogenen Grenzen", sagte Reiche der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).
Für Fälle, bei denen es eine schwere erbliche Vorbelastung der Eltern gebe, müsse die PID angewendet werden dürfen. "Für mich ist das ein Ansatz zum Lebensschutz, weil man damit Eltern unterstützen kann, ihren Kinderwunsch zu erfüllen."
Forschungsministerin Schavan für Verbot der Prä-Implantations-Diagnostik "Ich bin davon überzeugt, dass sich der Mensch nicht selbst schafft"
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat sich im Vorfeld des CDU-Parteitages in Karlsruhe für ein Verbot der Prä-Implantations-Diagnostik (PID) ausgesprochen. "Ich bin für ein Verbot der Prä-Implantations-Diagnostik", sagte die stellvertretende Parteivorsitzende dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). "Ich bin überzeugt davon, dass sich der Mensch nicht selbst schafft und die Zulassung der PID immer größere Weiterungen haben wird. Am Ende entscheidet das Gewissen." Schavan fügte hinzu: "In den nächsten Monaten wird es darum gehen, auf der Grundlage unterschiedlicher Positionen zu einer Entscheidung im Bundestag zu kommen. Ich gehe davon aus, dass wir beim Parteitag eine sehr ernsthaft geführte Debatte erleben werden. Und solche Diskussionen sind wichtig, weil sie zentrale Fragen betreffen, die immer viel über das eigene Selbstverständnis aussagen. Wir sollten uns dafür wieder mehr Zeit nehmen."
Schavan stellte sich damit gegen ihre Kabinetts-Kolleginnen, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (beide CDU). Sie unterstützen ebenso wie die Parlamentarischen Staatssekretäre Katherina Reiche, Peter Hintze und Ole Schröder einen Parteitags-Antrag, der sich für die begrenzte Zulassung der PID in Fällen schwerer erblicher Vorbelastung der betroffenen Eltern ausspricht. Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt. Deshalb muss der Bundestag jetzt neu entscheiden.
Quelle: Rheinische Post / Kölner Stadt-Anzeiger