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Elektronische Fußfessel: Niedersachsen will Einsatz zum Schutz von Frauen vor Gewalt notfalls im Alleingang ermöglichen

Archivmeldung vom 10.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Daniela Behrens
Daniela Behrens

Bild: Screenshot www.niedersachsen.de

Werden Männer gegenüber ihrer Partnerin oder Ex-Partnerin massiv gewalttätig, müssen sie in Niedersachsen damit rechnen, künftig elektronische Fußfesseln angelegt zu bekommen.

Wie Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte, hatten die Länder Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits bei der Innenministerkonferenz im Juni gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine "bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Tätern in Fällen häuslicher Gewalt zu schaffen".

Seitdem sei in der Sache "leider wenig passiert und Herr Buschmann sendet widersprüchliche Signale", beklagte Behrens und machte im Gespräch mit der NOZ deutlich: "Wenn das so bleibt, werden wir auch in Niedersachsen darüber nachdenken müssen, den Einsatz der Fußfessel in solchen Fällen über das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz zu ermöglichen."

Im Nachbarbundesland Bremen soll der Einsatz von Fußfesseln für gewalttätige Männer laut Innenbehörde noch in diesem Jahr durch eine Änderung des Landespolizeigesetzes möglich gemacht werden.

Aus dem Haus von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (ebenfalls SPD) heißt es indes, es bleibe dabei, dass die Ministerin "die Verortung der elektronischen Fußfessel in erster Linie im Gewaltschutzgesetz sieht". Damit wäre Berlin am Zug, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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