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SPD lehnt Aufnahme der deutschen Nationalhymne ins Grundgesetz ab

Archivmeldung vom 07.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Die SPD lehnt die von der CDU ins Gespräch gebrachte Aufnahme der dritten Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne ins Grundgesetz ab. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner sagte "Bild": "Wer in diesen schwierigen Zeiten immer nur auf Symbolpolitik und Stimmungen setzt wie das viele Konservative und Rechtspopulisten tun, hat nicht verstanden, was politische Verantwortung wirklich bedeutet. Wir sollten also reale Alltagsprobleme der Menschen lösen, nicht Scheinprobleme."

Er fügte hinzu: "Wir haben eine schöne Nationalhymne, die ich bei festlichen Gelegenheiten oder beim Sport gerne höre. Wo ist also das Problem mit der Hymne?"

Die Junge Union hatte angekündigt, beim bevorstehenden CDU-Parteitag einen Vorstoß für die Aufnahme der Nationalhymne in Artikel 22 des Grundgesetzes zu unternehmen. Da die Antragskommission den Vorstoß unterstützt, ist mit einer Annahme durch den Parteitag zu rechnen. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung wäre dann aber eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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