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Zeitung: Bundesregierung will Patientenrechte neu ordnen

Archivmeldung vom 14.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de

Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge die Rechte für Patienten völlig neu ordnen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" meldet, sehe der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, dass die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, helfen müssen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. "Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Interview der SZ. Die Regelung soll zunächst nur für die etwa 80 Millionen Kassenpatienten gelten.

Wie die für Justiz zuständigen Kabinetts- und Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, handelt es sich dabei formal zwar nicht um eine Rechtschutzversicherung, jedoch sollten die Kassen Ansprechpartner sein und Betroffene in den schwierigen medizinischen und rechtlichen Fragen beraten. Den Entwurf für das Patientenrechte-Gesetz, haben beide Minister gemeinsam erarbeitet. Es soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Im Entwurf werden zudem alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst, die derzeit noch auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze verteilt sind oder die bisher nur auf Grundlage von Gerichtsentscheidungen bestehen. Diese Bündelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erleichtere es dem Patienten, sich einen Überblick zu verschaffen und sorge damit für mehr Rechtssicherheit, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr rund 17.000 Menschen durch die Folgen von ärztlichen Behandlungsfehlern, etwa eine Million erleidet teilweise schweren Folgenschäden. Über ein Patienten-Rechtegesetz wird seit Jahren gestritten. Die Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt. Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben wird nun, dass der Arzt bei besonders groben Behandlungsfehlern verpflichtet ist, ein einwandfreies Handeln nachzuweisen. Um Fehlleistungen in Krankenhäusern vorzubeugen, wollen die beiden Minister eine Kultur schaffen, in dem Fehler und auch Beinahe-Fehler eingestanden und dokumentiert werden. Kliniken, die ein solches Verhalten fördern und Teil eines Fehlermeldesystems sind, sollen dafür durch die Krankenkassen besser vergütet werden. Solche Netzwerke existieren bereits und können gute Ergebnisse vorweisen. Durch den finanziellen Anreiz sollen die vorhandenen Strukturen ausgebaut und verbessert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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