Kommunen sehen Heilbronner Schlagloch-Urteil gelassen
Archivmeldung vom 05.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gelassen auf ein Urteil reagiert, wonach die Stadt Heilbronn einem Autofahrer Schadenersatz zahlen muss, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Gerade weil der Zustand der kommunalen Straßen in vielen Bereichen in Deutschland in einem schlechten Zustand sei, komme es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten: "Es gibt deshalb viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, die je nach den Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich entschieden werden", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg "Handelsblatt-Online".
Hier gelte der juristische Grundsatz, jeder Fall sei anders und es komme auf den Einzelfall an. "Deshalb wird dieses Urteil mit Sicherheit keine bundesweite Klagewelle auslösen." Der Städtebund-Geschäftsführer wies überdies darauf hin, dass die Rechtsprechung über die gemeindlichen Verkehrssicherungspflichten "umfangreich und sehr differenziert" sei. So habe beispielsweise der Bundesgerichtshof am 6. März 2014 entschieden, dass Städte und Gemeinden "nicht für Schäden herabfallender Äste gesunder Straßenbäume haften", sagte Landsberg. "Man wird deshalb in jeder einzelnen Fallsituation bedenken müssen, ob es sich um einen atypischen Sonderfall, etwa ein unerwartet großes Schlagloch, handelt, oder um die Realisierung eines allgemeinen Lebensrisikos, die regelmäßig keinen Anspruch auslöst." Das Landgericht Heilbronn hatte am Donnerstag entschieden, dass die Stadt Heilbronn einem Autofahrer Schadenersatz zahlen muss, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Jurist aus der Stadt in Baden-Württemberg erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung das Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat.
Quelle: dts Nachrichtenagentur