FDP regt Klage gegen Mindestlohn an
Archivmeldung vom 04.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie FDP hat den vom Bundeskabinett beschlossenen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche scharf kritisiert - obwohl die Bundesminister der FDP selbst keinen Einspruch dagegen eingelegt haben. "Ich halte die Vorlage für fachlich falsch, für juristisch angreifbar und unterstütze die betroffenen Verbände, dagegen zu klagen", sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP, Patrick Meinhardt, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe).
Mit dem Mindestlohn sei ein "gravierender Präzedenzfall" geschaffen. Die Annahme des Arbeitsministeriums sei zweifelhaft, wonach der einer Berechnung des Ministeriums zugrundegelegte Tarifvertrag zwischen dem Bildungsträgerverband BBB und der Gewerkschaft Verdi, der für 11.000 Lehrer gilt, damit für "etwa 50 Prozent der Branchenbeschäftigten" gelte. Sauber berechnet käme man auf 56.000 bis mehr als 100.000 Gesamtbeschäftigte in der Branche. Nach gängiger Rechtsauslegung solle ein Tarifvertrag für rund 50 Prozent aller Branchenbeschäftigten gelten, um ihn für allgemeinverbindlich erklären zu können. Dies sei aber in diesem Fall nicht gegeben. Dass die FDP den Mindestlohn dennoch durchwinkte, lag an einer früheren Einigung aus dem Vermittlungsausschuss über Bildungsgutscheine für Hartz-IV-Empfänger mit der SPD, im Rahmen deren die FDP sich auf diesen Mindestlohn einließ.
Quelle: dts Nachrichtenagentur