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Koalitionsvertrag: Rentenkommission soll Bericht bis März 2020 vorlegen

Archivmeldung vom 06.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die geplante Rentenkommission der nächsten Bundesregierung soll ihre Empfehlungen für eine spätere Rentenreform bis zum März 2020 vorlegen. Das geht aus dem Entwurf für den Koalitionsvertrag von Union und SPD hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Der Kommission "sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören", heißt es in dem Papier.

"Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern", so das Papier. Die Abwicklung der neuen Grundrente für Geringverdiener solle durch die Rentenversicherung erfolgen, heißt es weiter in dem Papier. "Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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