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Götzl: Bundesregierung widerspricht sich bei Bankenabgabe

Archivmeldung vom 25.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, ist das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Bankenabgabe inkonsequent. Das Gesetz sieht vor, die Beitragsbemessung für die Bankenabgabe am systemischen Risiko eines Kreditinstituts auszurichten.

Dazu Götzl: "In der vor einigen Wochen veröffentlichten Instituts-Vergütungsverordnung hat das Bundesministerium der Finanzen Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als zehn Milliarden Euro als 'bedeutend' klassifiziert. Die Bankenabgabe unterstellt jetzt aber für Institute aller Größenklassen ein systemisches Risiko. Das ist widersprüchlich!" Denn damit würden auch regionale Institute wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen in die Bankenabgabe einbezogen, obwohl von ihnen keine systemische Gefahr für die Volkswirtschaft ausgehe, so der Präsident der bayerischen Kreditgenossenschaften.

Götzl fordert daher, dass die Bundesregierung ihre eigenen Maßstäbe auch bei der Gestaltung der Bankenabgabe anwendet. Konsequent ist aus Sicht des bayerischen Genossenschaftspräsidenten, eine Freigrenze bei der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe einzuführen. Damit werde den Belangen kleiner und mittlerer Banken Rechnung getragen, die aufgrund ihres risikoarmen und regionalen Geschäfts keine Gefahr für die Volkswirtschaft darstellen. 

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern e. V.

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