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Bundestagsvizepräsident Kubicki: Brandner-Abwahl muss ein einmaliger Vorgang bleiben

Archivmeldung vom 13.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki (2019)
Wolfgang Kubicki (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat die Abwahl des umstrittenen AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses begrüßt. "Dieser Vorgang ist bisher einmalig in der deutschen Parlamentsgeschichte. Ich hoffe, dass sich so etwas nicht wiederholt", sagte Kubicki der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Er nannte den Schritt "berechtigt". Viele Akteure aus Richterschaft, Anwaltschaft und aus weiteren Organisationen im juristischen Bereich hätten sich wegen des Auftretens des AfD-Politikers öffentlich beschwert. "Auch sein Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages war unangemessen", betonte der FDP-Politiker. Weil sich die Abberufung ausschließlich auf die Person Stephan Brandner beziehe, werde auch das Recht der AfD nicht berührt, ein Mitglied ihrer Fraktion zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses wählen zu lassen. Es gebe im Übrigen andere AfD-Ausschussvorsitzende, die sich "anders verhalten als Herr Brandner".

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte Wirbel ausgelöst, als er auf Twitter die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg mit der Bemerkung "Judaslohn" kommentierte. Zuvor hatte der 53 Jahre alte Jurist bereits abschätzige Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten geteilt und damit Empörung hervorgerufen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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