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Bundestag sieht "mögliche Verstöße" von CSU-Ministern gegen Parteiengesetz

Archivmeldung vom 08.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Bundestagsverwaltung unter Präsident Wolfgang Schäuble sieht Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße bei der Zuarbeit von CSU-geführten Ministerien für Wahlkampftermine vor der Bundestagswahl 2017. Wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung jetzt gegenüber dem stern bestätigte, prüft die Parlamentsverwaltung in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde Vorgänge, über die der stern und das ARD-Magazin "Report Mainz" im Dezember berichtet hatten.

Die dort "dargestellten Sachverhalte enthalten erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz", erklärte ein Sprecher. Diese Hinweise, so der Sprecher, müssten aber "noch im Einzelnen ausgewertet werden". Er verwies auf mögliche "Grautöne" bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Überdies bedürfe es "einer Zurechenbarkeit regierungsamtlicher Verstöße zu den maßgeblichen Parteiverantwortlichen" und es müsse "im Hinblick auf eine finanzielle Sanktionierung von Fehlverhalten einer Partei" auch "eine Quantifizierung des jeweiligen Verstoßes erfolgen".

Wie der stern und "Report Mainz" im Dezember berichtet hatten, beanspruchten die drei damals CSU-geführten Ministerien für Entwicklung, Landwirtschaft und Verkehr anders als fast alle anderen Ressorts der Bundesregierung ausdrücklich das Recht, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für Parteitermine zuzuarbeiten. Die Spitzen des Hauses würden "bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister" beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre "wahrgenommen" und das "unabhängig von Anlass und Veranstalter", argumentierten Ende 2017 die drei damals CSU-geführten Ministerien wortgleich.

Insbesondere das damals von Christian Schmidt (CSU) geführte Landwirtschaftsministerium hatte wiederholt umfangreiche Unterlagen für Auftritte des Ministers und seiner Parlamentarischen Staatssekretäre bei reinen Parteiterminen erarbeitet, auch für Termine der CDU Baden-Württemberg in den heißen Wahlkampfwochen. Darunter war ein Auftritt von Schmidt Ende August 2017 im oberschwäbischen Kißlegg, auf dem er im Sudhaus der Brauerei Farny die Grünen kritisierte und die dortigen CDU-Mitglieder zum Kampf aufforderte.

Das Ministerium hatte ihn zuvor mit Infos über die Brauerei und außerdem für ein zusätzliches Gespräch mit örtlichen CDU-Funktionären vorbereitet. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger hatte für den stern zwei Fälle aus Schmidts Ministerium im Detail geprüft und fand bereits im Dezember 2017 in beiden Fällen, dass die Behörde "keine inhaltliche Zuarbeiten leisten" hätte dürfen. Es liege "ein recht deutlicher Rechtsverstoß" vor, so die Professorin.

Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)

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