Rasende Sozialministerin: Keine Sonderrechte für Mitglieder der Landesregierung auf Hessens Straßen
Archivmeldung vom 07.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Wir sind auf der Arbeit und nicht auf der Flucht - diese einfache Volksweisheit sollten auch die Mitglieder der Landesregegierung zur Grundlage ihre Tätigkeit machen", kommentiert der verkehrspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, einen Bericht der HNA von heute.
Laut Artikel raste der Dienstwagen der Ministerin auf der A 7 Richtung Kassel und beging Verkehrsverstöße im Minutentakt. Der Wagen soll dort 170 km/h gefahren sein, wo nur 120 km/h erlaubt waren. Zudem soll er rechts überholt haben.
Die Ministerin wurde von Beamten eines zivilen Sonderdienstes gestoppt und die Verkehrsverstöße wurden auf Video festgehalten.
"Für Mitglieder der Landesregierung darf es keine Sonderrechte auf Hessens Straßen geben. Normale Bürger haben auch stressige Tage und müssen sich trotzdem an die Regeln halten. Durch ihr Verhalten hat Ministerin Lautenschläger sich und andere gefährdet. Ein enger Terminplan ist kein Grund für Verkehrsrowdytum. Wer meint, am Volk vorbeirasen zu können oder zu müssen, muss aufpassen, dass er nicht abhebt."
Schon vor anderthalb Jahren hatten DIE GRÜNEN die von Verkehrsminister Rhiel ausgestellte generelle Befreiung von der Straßenverkehrsordnung für Mitglieder der Landesregierung kritisiert. "Jetzt zeigt sich erneut, wozu der Rhielsche Blankoscheck führt. Wir fordern Minister Rhiel auf, diese Regelung endlich zu korrigieren."
Eine Ausnahme von der Straßenverkehrsordnung mache aus Sicht der GRÜNEN nur Sinn, um Mitglieder der Landesregierung vor Gefährdungen zu schützen. "Nach dem vorliegenden Bericht wurde Ministerin Lautenschläger jedoch nicht verfolgt und war auch nicht in Gefahr - außer durch ihre eigene Raserei."
Quelle: Pressemitteilung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag