Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020
Archivmeldung vom 29.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2020 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 2,0 Milliarden Euro auf. Im Jahr 2019 hatte der kommunale Überschuss noch 5,6 Milliarden Euro betragen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, wurden die starken Steuerausfälle der Kommunen infolge der Corona-Pandemie durch Zuweisungen (Finanzhilfen) von Bund und Ländern ausgeglichen, etwa im Rahmen des "Kommunalen Solidarpakts 2020".
Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2020 auf 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2019. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2019.
11,7 % weniger Gewerbesteuereinnahmen
Im Jahr 2020 waren die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 295,2 Milliarden Euro 4,5 % höher als 2019. Jedoch waren die Steuereinnahmen 5,7 % niedriger und beliefen sich auf 8,4 Milliarden Euro (-6,0 Milliarden Euro). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Rückgänge der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 5,0 Milliarden Euro auf 37,6 Milliarden Euro (-11,7 %) und des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer um 1,6 Milliarden Euro auf 38,1 Milliarden Euro (-4,1 %). Dagegen stiegen die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,7 Milliarden Euro auf 8,3 Milliarden Euro (+9,5 %).
Bund und Länder haben im Jahr 2020 einmalig im Rahmen des "Kommunalen Solidarpakts 2020" die durch die Corona-Pandemie verursachten Gewerbesteuerausfälle ausgeglichen. Die Kommunen haben diese hälftig von Bund und Ländern geleisteten Zahlungen als "sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land" verbucht. Im Jahr 2020 wurden unter diesem Merkmal 19,3 Milliarden Euro erfasst, das waren 11,4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. Die Differenz entspricht den von Bund und Länder geplanten Beträgen.
Darüber hinaus erhöhte der Bund im Jahr 2020 seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) um 51,9 % auf 8,0 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II 11,8 Milliarden Euro (+2,7 %).
Die Schlüsselzuweisungen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2020 um 6,0 % auf 43,6 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren dagegen bedingt durch die Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen um 7,3 % niedriger als im Jahr 2019 und beliefen sich auf 31,2 Milliarden Euro.
Ausgaben für Sachinvestitionen wieder stark gestiegen, Sozialleistungen stabil
Die gesamten bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 5,9 % beziehungsweise 16,5 Milliarden Euro auf 293,2 Milliarden Euro.
Dabei sind die Ausgaben für Sachinvestitionen mit +11,7 % auf 38,6 Milliarden Euro besonders stark gestiegen (+4,0 Milliarden Euro). Mit 28,0 Milliarden Euro machten die Baumaßnahmen den größten Teil der Sachinvestitionen aus (+11,4 % beziehungsweise 2,9 Milliarden Euro).
Der Anstieg der Personalausgaben um 4,6 % beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro auf 76,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück. Hier wurden 2,7 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2019. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 2,5 % auf 64,9 Milliarden Euro (+1,6 Milliarden Euro).
Die Sozialleistungen beliefen sich auf 62,3 Milliarden Euro und waren 2,9 % höher als im Vorjahr. Darunter wurden erstmals die Leistungen des neuen Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen (14,9 Milliarden Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 31,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 17,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 32,1 Milliarden Euro im Jahr 2020 um 3,1 % höher als 2019.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)