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CSU-Fraktion zum Polizeiaufgabengesetz: PAG war 2018 verfassungskonform und ist es noch heute

Freigeschaltet am 29.01.2025 um 14:18 durch Mary Smith
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute mündlich über die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes verhandelt. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob die 2018 gefasste Neuregelung zur sogenannten drohenden Gefahr mit den Grundsätzen der Verfassung übereinstimmt. Mit Einführung der drohenden Gefahr hat Bayern eine rechtssichere Befugnisnorm geschaffen, damit die Polizei frühzeitig einschreiten und schwere Straftaten verhindern kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein in seiner Ehre gekränkter Ehemann untertaucht und droht, seine Frau umzubringen, ohne aber konkret Tatzeit und -ort anzukündigen. Auch früher konnte die Polizei hier eingreifen, bevor tatsächlich etwas passiert. Seit Einführung der drohenden Gefahr kann sie das aber rechtssicher und in Übereinstimmung mit den jüngst vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätzen.

Für den parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Fraktion Michael Hofmann sind durch die mündliche Verhandlung alle Zweifel am PAG endgültig ausgeräumt:

"Es geht um wasserfeste Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden. Das PAG war 2018 verfassungskonform und ist es noch heute. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Möglichkeiten der 'drohenden Gefahr' durch die Sicherheitsbehörden sehr zielgenau eingesetzt werden. Daran haben die Vertreter des Freistaats in der Verhandlung keinen Zweifel gelassen. Umgekehrt ist es der Gegenseite nicht ansatzweise gelungen, die angebliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu belegen. Für uns steht fest: Das rechtzeitige Einschreiten der Polizei ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Unsere Polizistinnen und Polizisten müssen rechtssicher handeln können, bevor etwas Schlimmes passiert. SPD und Grüne haben sich 2018 mit teils verfassungsfeindlichen, extremistischen Protestgruppen gemein gemacht und waren Teil einer infamen Desinformationskampagne, die vor allem für eines gesorgt hat: Verunsicherung in der Bevölkerung und Misstrauen gegenüber der Bayerischen Polizei. Wenn SPD und Grüne jetzt unisono eine Stärkung der Polizei fordern, wundert mich sehr, dass sie ihre damaligen Verfassungsbeschwerden nicht zurückgenommen haben. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen Vertrauen statt Misstrauen! Wir stehen deshalb unverrückbar an der Seite unserer Sicherheitsbehörden."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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