Niedersachsens Kultusminister schließt landesweite Rückkehr zum Wechselmodell für Schulen nicht aus
Archivmeldung vom 06.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttNiedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne will die Schulen in der zweiten Welle der Corona-Krise zwar geöffnet halten, "allerdings natürlich nicht auf Biegen und Brechen, sondern mit einem verantwortungsvollen Blick auf den Infektionsschutz", wie der SPD-Politiker gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) erklärte.
Dazu gehöre auch, "nichts im Vorfeld kategorisch auszuschließen", auch nicht einen landesweiten Wechsel in das "Szenario B", die flächendeckende Rückkehr also zum Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling mit geteilten Klassen.
Laut Kultusministerium kommt es mit Stand von Donnerstag aktuell an rund 340 Schulen zu Einschränkungen des Schulbetriebs: Sechs Schulen in Niedersachsen sind geschlossen, an 227 weiteren sind einzelne Klassen oder Lerngruppen nicht im Unterricht. Zudem organisieren 109 Schulen den Unterricht im "Szenario B".
In Niedersachsen gibt es rund 35.000 Klassen an 3000 Schulen. An den Schulen werden mehr als eine Million Schüler von mehr als 100.000 Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern unterrichtet. "Mit Blick auf den massiv steilen Anstieg der Infektionszahlen insgesamt scheint die Entwicklung in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sehr viel moderater auszufallen", bewertet das Kultusministerium die aktuelle Lage.
Gleichzeitig ruft die oberste Schulbehörde im Land zum Maskentragen im Unterricht auf, selbst wenn die Inzidenz in den Kommunen noch unter 50 auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen liege. Durch konsequentes Anwenden der Mundschutzpflicht werde es in Absprache mit dem Landesgesundheitsamt künftig kaum mehr vorkommen, dass ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden, sondern nur noch die Sitznachbarn in unmittelbarer Nähe der infizierten Person. Das bedeute gleichzeitig, dass ein Wechsel in "Szenario B" seltener als bisher eintreten dürfte. Voraussetzung dafür sind nämlich eine Inzidenz von 100 und eine Infektionsschutzmaßnahme, also etwa die Quarantäne einer ganzen Klasse oder eines Jahrgangs. Die häusliche Isolation einzelner Schüler gilt im Regelfall noch nicht als Infektionsschutzmaßnahme.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)