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Bundesregierung rechnet mit Änderungen im Erbschaftsrecht durch Karlsruhe

Archivmeldung vom 17.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Tobias Helfrich
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung stellt sich offenbar darauf ein, dass das Erbschaftsrecht nach dem bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich geändert werden muss. "Sollte Karlsruhe Änderungen verlangen, muss der Maßstab dafür der Erhalt von Arbeitsplätzen und der unternehmerischen Substanz sein", kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf der Cheftagung des Einkaufsverbunds Katag in Bielefeld an. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische.

Damit signalisierte erstmals ein Minister, dass die Bundesregierung mit erheblichen Korrekturen der Erbschaftsgesetze durch das Bundesverfassungsgericht im Blick auf das bevorstehende Urteil rechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte bei einer Anhörung vor neun Tagen erhebliche Zweifel daran deutlich werden lassen, dass Erben von Unternehmen wie bisher von Steuerzahlungen verschont bleiben dürfen.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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