Organspenden: Patientenbeauftragte für Wiedervorlage der Widerspruchslösung
Archivmeldung vom 17.01.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttNachdem der Bundestag bei der gesetzlichen Neuregelung der Organspende die sogenannte "Widerspruchslösung" von Gesundheitsminister Jens Spahn abgelehnt hat, will die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, die CDU-Abgeordnete Claudia Schmidtke, den Vorschlag in der nächsten Wahlperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.
"Ich respektiere die heutige Entscheidung, bin aber sehr offen dafür, sie in der kommenden Wahlperiode erneut zu debattieren", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Schmidtke begründete ihren Vorstoß für eine Wiedervorlage damit, dass die jetzt vom Bundestag beschlossene "erweiterte Zustimmungslösung" keinen nennenswerten Effekt haben werde: "Ich gehe nicht davon aus, dass die Organspende-Zahlen signifikant zunehmen." Deshalb müsse Deutschland schon allein wegen der Zugehörigkeit zum internationalen Organspende-Verbund Eurotransplant wirkungsvollere Maßnahmen einführen.
"Das ist derzeit ein sehr einseitiges Verhältnis: Wir lehnen die Widerspruchsregelung ab, profitieren aber von den Organen aus den Ländern, die sie eingeführt haben", sagte Schmidtke. Es sei daher zu erwarten, dass "in ein, zwei Jahren der Druck aus dem Ausland zunimmt". Würde Deutschland sich erst heute für eine Aufnahme in den Eurotransplant-Verbund bewerben, "würden wir mit unserer Regelung wahrscheinlich nicht aufgenommen werden", sagte Schmidtke.
SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach kritisiert Entscheidung des Bundestags zur Organspende
Nach der Entscheidung des Bundestags zur Neuregelung von Organspenden zeigt sich der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach enttäuscht. "Das ist eine verlorene Möglichkeit", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag im ARD-Mittagsmagazin. "Ich setze mich seit zehn Jahren für die Widerspruchslösung ein, so knapp wie jetzt haben wir noch nie verloren", so Lauterbach weiter.
Lauterbach hatte die sogenannte Widerspruchslösung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstützt, bei der grundsätzlich jeder Bürger ab 16 Jahren Organspender gewesen wäre. Der Bundestag hat diesen Gesetzentwurf mit 379 Nein-Stimmen bei 292-Ja-Stimmen abgelehnt. "Das ist eine Enttäuschung für diejenigen, die in Zukunft ein Organ brauchen werden", sagt Lauterbach.
Den nun beschlossenen Gesetzentwurf einer Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock sieht Lauterbach kritisch: "Mit dem, was heute beschlossen wurde, wird sich nicht viel ändern", so Lauterbach. Der Entwurf sieht vor, dass Bürger künftig stärker für Organspende sensibilisiert werden, etwa bei Behördengängen. Dazu sagt Lauterbach: "Ich kenne wenige, die anlässlich eines Ausweis-Ganges über die Organspende reden oder nachdenken wollen. Die letzten Ausweise, die jetzt erteilt werden, sind zehn Jahre gültig. Und die 4,7 Millionen EU-Ausländer, die gar keinen Ausweis in Deutschland benötigen, fallen ganz weg."
Der SPD-Gesundheitsexperte geht davon aus, dass in wenigen Jahren erneut über die Organspende diskutiert werden muss. "Wir debattieren das im Bundestag immer aus der Perspektive desjenigen, der sich am meisten über das Thema der persönlichen Selbstbestimmung profilieren will, nicht aus Sicht des Patienten oder des Arztes. Hier ist heute das Recht verteidigt worden, dass ich zwar Organe will, wenn ich sie benötige, aber selbst nicht bereit bin, je zu widersprechen, wenn ich nicht spenden will. Das ist aus meiner Sicht keine haltbare Position."
Stellungnahme von Dr. Christina Baum MdL, Sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, zur Ablehnung der Widerspruchslösung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
"Mit großer Erleichterung habe ich den heutigen gescheiterten Versuch von Gesundheitsminister Jens Spahn mitverfolgt, mit dem eine Widerspruchslösung bei Organspenden durchgesetzt werden sollte. Damit wurde die hochemotionale Frage 'Wem gehört der Mensch?' mehr als deutlich beantwortet, dass er nicht dem Staat, sondern sich selbst gehört. Ich begrüße zudem die angenommene sogenannte 'Light-Gesetzversion' der Grünen, da Bürger nun direkt - beispielsweise bei der Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses - auf das Thema Organspende angesprochen werden. Zudem erfreut uns die von der AfD stets geforderte Einrichtung eines Online-Organspenderregisters, das behandelnden Ärzten einen sofortigen Zugriff ermöglicht und damit eine hilfreiche und wirkungsvolle Unterstützung im Praxisalltag liefert."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung / Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) / AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)