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Zollbeamte zweifeln an Zollfreiheit von Niebels Teppich

Archivmeldung vom 19.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dirk Niebel Bild: dirk-niebel.de
Dirk Niebel Bild: dirk-niebel.de

Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) muss seinen in Afghanistan gekauften Teppich - entgegen eigener Einschätzung - wohl doch verzollen. Einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge gilt die von Niebel angeführte Zollfreiheit für Waren aus Afghanistan in seinem Fall nicht. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Einschätzung von Zollbeamten und auf den juristischen Standardkommentar zum europäischen Zollkodex.

"Wer beim Schmuggel einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der Abgabenberechnung", sagte der Leiter eines Zollamtes der "Welt". Das Bundesfinanzministerium hat angeordnet, dass sich Zollbehörden nicht mehr zu Niebel und seinem Teppich äußern dürfen.

Niebel hatte in einem Radiointerview gesagt, Teppiche aus Afghanistan seien "überhaupt nicht zollpflichtig", weil für Entwicklungsländer umfangreiche Zollbefreiungen gelten würden. Im Standardkommentar zum Zollkodex ("Dorsch") heißt es jedoch zu der Frage, ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab (Artikel 212a): "Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus."

Zollbeamten zufolge ist dies bei Niebel der Fall. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der "Welt", man sei sich dieser Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein "Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat" vorliege, werde noch einige Tage dauern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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