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Katrin Ebner-Steiner: Keine Neutralitätspflicht für Söder und Aiwanger?

Archivmeldung vom 19.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Haushaltsaufstellung 2022 zurückgewiesen. Die AfD sah in einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums an das Büro des Haushaltsausschusses, in dem zu AfD-Änderungsanträgen Stellung genommen wurde, die Geschäftsordnung des Landtags sowie das Neutralitätsgebot verletzt.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich dazu wie folgt: „Dieses Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes verwundert uns sehr. Die Staatsregierung hatte nur die Anträge der AfD-Fraktion negativ kommentiert und mit einer Ablehnungsempfehlung versehen. Dass Bayerns höchstes Gericht darin keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht oder das Sachlichkeitsgebot der Exekutive sieht, ist für uns nur schwer nachvollziehbar.

Als Rechtsstaatspartei akzeptieren wir das Urteil selbstverständlich und werden es, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, eingehend prüfen. Immerhin hat der Gerichtspräsident aber betont, dass die Staatsregierung bei Gesetzgebungsverfahren – und damit auch bei einer Haushaltsaufstellung – einseitige parteiliche Stellungnahmen unterlassen müsse. Sie sei prinzipiell zu Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet. Daran werden wir sie auch künftig erinnern, wenn sie die Ablehnung unserer Anträge empfiehlt.“

Quelle: AfD Bayern

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