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Mindestlohn: SPD-Politiker kritisiert Übergangsregelung für Zeitungszusteller

Archivmeldung vom 22.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klaus Barthel Bild: klaus-barthel.de
Klaus Barthel Bild: klaus-barthel.de

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel übt deutliche Kritik an der Mindestlohn-Übergangsregelung für Zeitungszusteller. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz". Die Übergangsregelung sei Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit der Zeitungsverleger. "Man kann an diesem Fall sehen, wie die publizistische Macht benutzt worden ist, um politische Entscheidungen zu beeinflussen. Die Verleger nutzen natürlich die Tatsache, dass Politikerinnen und Politiker besonders darauf angewiesen sind, in der Presse positiv behandelt zu werden", sagte Barthel.

Das Projekt Mindestlohn werde durch die Übergangsregelung für diese Branche ohne Not beschädigt. "Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum hier eine besondere Branche sich in dieser Weise Vorteile verschafft. Die Zustellerinnen und Zusteller von Zeitungen machen harte Arbeit und sie müssten für diese Arbeit genauso den Mindestlohn bekommen", so Barthel. Ein weiterer Bundestagsabgeordneter, der nicht erkannt werden will, erklärte gegenüber "Report Mainz", dass er unter Druck gesetzt worden sei: "Da kam der Chefredakteur des Wochenblatts in meinem Wahlkreis auf mich zu und sagte ganz offen, der Mindestlohn rechne sich nicht für seine Zeitung. Deswegen sollte ich mich dagegen positionieren. Und wenn ich mich nicht gegen den Mindestlohn ausspreche, dann würde ich eben bis zur Wahl im Blatt nicht mehr stattfinden, nur noch mein Kontrahent von der CDU." Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Hochschule Koblenz, sagte im Interview mit "Report Mainz": "Die Herausnahme der Zeitungszusteller ist ein Sieg der Verlegerlobby und es ist letztendlich ein Kniefall der politischen Entscheidungsträger aus Angst vor der Macht der Verleger und vor möglichen negativen Berichten."

Für die Zeitungszusteller wurde beim Mindestlohn eine Übergangsregelung vereinbart. Im nächsten Jahr werden sie statt 8,50 Euro Mindestlohn nur 6,38 Euro pro Stunde bekommen. Den Mindestlohn von 8,50 Euro sollen sie erst ab 2017 erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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