Bundesverfassungsgericht eröffnet NPD-Verbotsverfahren
Archivmeldung vom 01.03.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht verhandelt über ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eröffnete die zunächst auf drei Tage angesetzte Verhandlung am Dienstag.
Den Verbotsantrag hatte der Bundesrat eingereicht. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden.
In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht bislang erst zwei Parteien verboten: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, war im Oktober 1952 verboten worden. Zudem verbot Karlsruhe im August 1956 die kommunistische KPD.
Quelle: dts Nachrichtenagentur