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Bundesregierung beschließt Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen, mit der eine Kronzeugenregelung eingeführt werden soll. Damit wolle man Insider ermutigen, Doping offenzulegen, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch.

"Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern." Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte unterdessen, dass man mit der Kronzeugenregelung "die Schattenwelt des Sports" genauer ausleuchten wolle. "Sport lebt von fairem Wettbewerb und darf nicht durch unfaire Einflussnahme sabotiert werden." Das neue Anti-Doping-Gesetz setze Anreize für Hinweisgeber, mit den Behörden zu kooperieren, um den "Dopingsumpf auszutrocknen". Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging wiederum auf die Gesundheitsrisiken von Doping ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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