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Justizministerium will Verbraucher vor unfairen Inkassokosten schützen

Archivmeldung vom 27.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium will Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten schützen und dazu noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen. "Wir werden bei den Gebühren einen engen Rahmen setzen, und wir werden mehr Transparenz schaffen", sagte Staatssekretär Gerd Billen dem Tagesspiegel.

Drohgebärden gegenüber Verbrauchern und unklare Forderungen würden dann hoffentlich der Vergangenheit angehören. "Wir werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen", kündigte Billen an. Im März hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley ein Eckpunktepapier vorgelegt, über das nun "intensiv mit allen relevanten Akteuren" gesprochen wird, so Billen. Mit der Reform will das Ministerium mehrere Probleme beseitigen.

So würden viele Inkassounternehmen grundsätzlich Kosten von über 70 Euro geltend machen, auch wenn sie nichts weiter tun, als ein Mahnschreiben zu verschicken. Hier will das Ministerium einen engeren Gebührenrahmen ziehen, der das Gebührenniveau deutlich senken soll. Zudem sollen Unternehmen ihre Kunden künftig besser darüber informieren, bis wann sie eine Rechnung bezahlen müssen und welche Folgen es haben kann, wenn sie die Frist verpassen. Handlungsbedarf sieht Billen auch bei der Aufsicht über Inkassounternehmen. Die ist bisher Ländersache. In Berlin ist das Kammergericht zuständig, in anderen Bundesländern sind es gleich mehrere Gerichte.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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