Tillmann/Müller: Stärkung des Rechtsrahmens für Verbriefungen
Archivmeldung vom 07.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) 575/2013 abschließend beraten.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller: "In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass von undurchsichtigen Verbriefungen Risiken für die Finanzstabilität ausgehen können. Wir erhöhen daher Sorgfaltspflichten für Investoren, Selbstbehaltsanforderungen für Originatoren, Sponsoren oder ursprüngliche Darlehensgeber sowie Transparenzpflichten. Dadurch sind Investoren zukünftig besser in der Lage, die Risiken einer Verbriefung einzuschätzen. Ebenfalls erhöhen wir die Eigenkapitalanforderungen bei Banken für Verbriefungen.
Gleichzeitig stärken wir aber auch den Verbriefungsmarkt, indem wir einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen definieren. Dies dient der Diversifizierung der Finanzierungsquellen und einer breiteren Risikostreuung, da Banken so die Risiken bestimmter Forderungen an andere Institute oder Langzeitinvestoren übertragen können. Dadurch soll bei Banken Kapital frei werden, damit sie neue Kredite insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen vergeben können.
Die notwendigen Anpassungen im deutschen Recht nehmen wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss vor. Damit können die europäischen Vorgaben ab 1. Januar 2019 angewandt werden."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)