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Tillich: Soli teils in Einkommensteuer eingliedern

Archivmeldung vom 06.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stanislaw Tillich
Stanislaw Tillich

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Zukunft des Solidarzuschlags für den Aufbau Ost hat Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich einen Kompromissvorschlag unterbreitet. In der "Welt" brachte der CDU-Politiker ein "Mischmodell" ins Gespräch, das vorsieht, den Soli "zum einen Teil in die Einkommensteuer und zum anderen Teil in den Länderfinanzausgleich" einzugliedern.

Bund und Länder seien sich einig, den Solidaritätszuschlag über das Ende des Solidarpakts im Jahr 2019 hinaus zu erhalten, betonte Tillich. "Nur so können wir unseren Aufgaben gerecht werden. Wir haben stark steigende Sozialkosten, und wir müssen in die Infrastruktur investieren."

Über die künftige Ausgestaltung der Solidarzuschlags hatten die Ministerpräsidenten bei einem Sondertreffen Ende November in Potsdam keine Einigung erzielt. Während die Regierungschefs von SPD und Grünen den Soli in die Einkommenssteuer einbauen wollen, lehnten ihre Kollegen aus der Union dies strikt ab. Sie schlugen vor, den Zuschlag zur Unterstützung wirtschaftlich schwacher Regionen in ganz Deutschland als besondere Abgabe erhalten. Tillich wandte sich nun lediglich gegen eine vollständige Integration des Solidarzuschlags in das Steuersystem und verwies auf die Bedeutung des Länderfinanzausgleichs: "Es darf nicht zu einem Auseinanderfallen von armen und reichen Ländern in Deutschland kommen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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