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Brandenburgs Innenminister Stübgen fordert mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Freigeschaltet am 21.10.2024 um 17:03 durch Mary Smith
Michael Stübgen (2014), Archivbild
Michael Stübgen (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat gefordert, die Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden auszuweiten. Damit reagierte er auf die Festnahme eines Libyers in Bernau bei Berlin, die nur nach Hinweisen eines ausländischen Geheimdienstes möglich gewesen sei. Stübgen sagte dem rbb am Montag, das sei bereits der dritte Fall innerhalb von zehn Monaten in Brandenburg gewesen, in denen Anschlagspläne von ausländischen Diensten aufgedeckt wurden.

Die gesetzlichen Möglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste reichten nicht aus. Stübgen forderte: "Zum Beispiel Gesichtserkennung, ... die Speicherung von IP-Adressen. Das machen nahezu alle westlichen Länder der Welt. In Deutschland ist das nicht möglich. ... Wir müssen endlich die Vorratsdatenspeicherung einführen, sonst werden wir nur auf ausländische Geheimdienste angewiesen sein, und das wird nicht ausreichen." Stübgen forderte die Bundesregierung auf, ihr Sicherheitspakt nachzuschärfen.

Der Libyer, der in Bernau bei Berlin wegen Terrorverdachts festgenommen wurde und inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, hätte nach Stübgens Worten nicht abgeschoben werden können. Im September letzten Jahres sei der Asylantrag des Libyers abgelehnt worden, so Stübgen. Schon damals sei der Libyer verpflichtet gewesen auszureisen, blieb jedoch. Erst in diesem Juli habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Ausländerbehörde des Kreises Barnim über den Vorgang informiert.

"Wir können gegenwärtig nach Libyen nicht abschieben, es gibt keine internationalen Flugverbindungen. Es ist ein Bürgerkriegsland. ... Aber wir haben einzelne Fälle, auch in Brandenburg, von Libyern, die freiwillig in ihr Heimatland zurückreisen. Und zu dieser Beratung, die haben wir aufgebaut in unserer Ausländerbehörde, wäre S. ein Kandidat gewesen, wo wir diese freiwillige Rückreise hätten organisieren beziehungsweise ihn davon überzeugen können."

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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