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Nach G20-Krawallen 1619 Ermittlungsverfahren, aber nur drei Gefängnisstrafen

Archivmeldung vom 26.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Knapp elf Monate nach den schweren Krawallen am Rande des Hamburger G20-Gipfels sind die Reaktionen des Rechtsstaats relativ übersichtlich geblieben. Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" unter Berufung auf interne Auflistungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten eröffneten die Hamburger Behörden zwar insgesamt 1619 Ermittlungsverfahren. Doch unter 136 Anklagen kam es bislang lediglich zu drei rechtskräftigen Haftstrafen ohne Bewährung zwischen 16 und 39 Monaten.

Mehr als 30 Verurteilungen endeten mit Bewährungsstrafen. Viele Tatverdächtige und Täter kamen mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflagen wieder auf freien Fuß. Die insgesamt bislang ergangenen 51 Gerichtsentscheidungen richteten sich auch gegen vier Italiener, zwei Franzosen, zwei Ungarn sowie Staatsangehörige aus Polen, Russland, Spanien, Tschechien, Serbien, Österreich und dem Senegal. Unter den verurteilten Tätern aus Deutschland kamen die meisten direkt aus Hamburg. Die bislang härteste Strafe bekam ein 30-jähriger Hamburger mit drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er drei gefährliche Körperverletzungen gegen Polizisten begangen hatte.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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