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Länder fordern mehr Transparenz bei Algorithmen

Archivmeldung vom 14.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Digital
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Bild: Illustration Marcus Stark / pixelio.de

Die Justizminister der Länder wollen Online-Händler per Gesetz zu mehr Transparenz beim Einsatz von Algorithmen verpflichten. Für Angebote im Internet, deren Preisbildung durch den Einsatz von Algorithmen für den einzelnen Verbraucher personalisiert worden sei, solle eine "transparentes Preisschild" eingeführt werden, heißt es in einem Beschlussvorschlag von acht Bundesländern für die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Hinter dem Vorstoß steht die Annahme, dass Internethändler ihre Preisgestaltung zum Beispiel auf das Konsumverhalten einzelner Kunden zuschneiden. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen die Minister auch bei der Nutzung von Algorithmen für die Ausgabe von Suchergebnissen. Sie plädieren für eine "Offenlegung der wesentlichen Kriterien des Sortieralgorithmus bei der Erstellung personalisierter Trefferlisten", wie es in der Beschlussvorlage heißt. Explizit werden dabei sogenannte Newsfeeds erwähnt. Der Facebook-Newsfeed-Algorithmus etwa bringt Neuigkeiten in eine Reihenfolge und entscheidet somit, welche Nachrichten dem Nutzer an vorderster Stelle angeboten werden. "Es geht um Transparenz und Aufklärung", sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem "Handelsblatt".

"Wir wollen, dass Menschen, die sich im Netz bewegen, nicht von unsichtbaren Algorithmen gelenkt werden, sondern besser informiert entscheiden können." Deswegen sei ein erster Schritt, "offenzulegen, nach welchen Kriterien zum Beispiel Nachrichten in sozialen Netzwerken angezeigt werden". Dazu gehöre auch, so Steffen, "den Menschen mit einem transparenten Preisschild anzuzeigen, dass hier durch den Einsatz von Algorithmen ein persönlicher Preis für den individuellen Nutzer errechnet wurde". Im Kiosk koste das Brötchen zum Beispiel für die Ingenieurin genauso viel wie für den Erzieher, erläuterte der Senator den Regulierungsvorstoß, weil der Kioskbesitzer in der Regel nicht viel über die Kunden wisse. Im Netz sei das anders. "Hier werden Unmengen an Informationen über uns gesammelt und Anbieter können mithilfe verschiedener Kriterien Rückschlüsse über unsere Kaufkraft ziehen." Daher solle die Preisgestaltung künftig offengelegt werden, damit dieses Wissen in die Kaufentscheidung der Verbraucher einfließen könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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