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Rente mit 63: Krankenkassen können Datenlücken möglicherweise schließen

Archivmeldung vom 26.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Nach Informationen der digitalen Zeitung "Handelsblatt Live" steht eines der größten Probleme bei der Umsetzung der abschlagsfreien Rente mit 63 für langjährige Versicherte unmittelbar vor einer Lösung: Der Verband der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigte am Mittwoch, dass die Krankenkassen der Rentenversicherung möglicherweise helfen können, für die Umsetzung der Reform wichtige Daten beizusteuern, die auf den Versichertenkonten der Rentenversicherung fehlen.

Im Reformentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, dass bei den 45 Beitragsjahren, die Versicherte künftig für eine vorzeitige abschlagsfreie Rente nachweisen müssen, auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld mitzählen. Arbeitslosenhilfe und Hartz IV sind davon ausgenommen. Die Umsetzung drohte bislang zu scheitern, weil die Rentenversicherung in ihren Versichertenkonten für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem Jahr 2001 keine Daten darüber hat, ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Nun stellt sich heraus, dass die Krankenkassen die Datenlücken der Rentenversicherung möglicherweise schließen können.

"Wir verfügen grundsätzlich über die Information, ob unsere Versicherten Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Sie werden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen auch regelmäßig 30 Jahre vorgehalten", sagte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gegenüber "Handelsblatt Live".

Rente mit 63: Unionsfraktionsvize gegen Pläne von Nahles

Der Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) ist gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren. Nahles wolle eine volle Anrechnung der Arbeitslosenzeiten bei der Rente, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch im "Deutschlandfunk". "Es ist jedoch vereinbart worden, dass nur fünf Jahre berücksichtigt werden", so Fuchs. Die Ministerin wolle diese Regelung nun deutlich ausweiten und mehr Möglichkeiten für die Rente mit 63 schaffen. "Das wollen wir nicht, weil es zu teuer wird", erklärte der Christdemokrat. "Wir haben klar ausgemacht, dass maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit auf die 45 Jahre angerechnet werden, und zwar ALG-I-Bezug."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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