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NRW will schärferes Luftsicherheitsgesetz

Archivmeldung vom 06.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rollbahn / Rollfeld (Symbolbild)
Rollbahn / Rollfeld (Symbolbild)

Foto: Simisa
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nachdem ein Geiselnehmer am Flughafen Hamburg am Wochenende auf das Rollfeld gelangt war und so den Betrieb lahmlegt hatte, fordert NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. "Die Bundesinnenministerin muss das Luftsicherheitsgesetz überarbeiten und anpassen", sagte er der "Rheinischen Post".

"Wir haben jetzt innerhalb von wenigen Monaten mehrere Vorfälle gesehen, in denen Flughäfen lahmgelegt wurden. Teilweise geschah dies durch einfaches Überklettern von Zäunen, teilweise wurde sich Zugang über andere Schwachstellen verschafft." Flughäfen gehörten aber "zur sicherheitsrelevanten Infrastruktur". Die Alarmierungskette hätte zwar offenbar in allen Fällen funktioniert, trotzdem seien die Attacken nicht verhindert worden. Also sei es notwendig, die Regeln zu ändern: "Wir müssen uns die Schwachstellen genau anschauen. Dazu zählen auch die Zugänge zum Flughafengelände", so Krischer.

"Hier reicht eine einfache Schranke nicht aus und diese Regelung ist auch nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen die Sicherheitsmaßnahmen deshalb bundesweit erhöhen und brauchen dafür eine klare gesetzliche Vorgabe des Bundes." Konkret meint Krischer, die Regeln für den Schutz des Sicherheitsbereiches müssten klarer sein. Bisher wird nach allgemeinen gesetzlichen Regeln vom Flughafenbetreiber ein "Luftsi cherheitsprogramm" formuliert, welches dann von der Luftsicherheitsbehörde geprüft und genehmigt wird. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die gesetzlichen Vorgaben (Europarecht und nationales Recht) beachtet werden. Das Luftsicherheitsprogramm ist als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und unterliegt insoweit der Geheimhaltung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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