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Pfeiffer: Vorfahrt für Verbraucher

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Joachim Pfeiffer Bild: joachim-pfeiffer.info
Joachim Pfeiffer Bild: joachim-pfeiffer.info

Gestern wurde ein Positionspapier zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Telekommunikationssektor verabschiedet. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer: "Endlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen Rufnummern, bei denen man schon vor dem eigentlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter für Musik oder Bandansagen bezahlt oder versteckte Tarifsprünge bei Vorwahl-Nummern, ohne dass der Kunde eine wirkliche Chance hat, sich vorher darüber zu informieren, sind für den Verbraucher ärgerlich und teuer zugleich. So kann es nicht weitergehen. Diese und andere Missstände müssen beseitigt werden."

Pfeiffer weiter: "Für die Union steht deshalb fest, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wichtige Verbesserungen für den Verbraucher auf den Weg zu bringen: So müssen kostenpflichtige Warteschleifen bei zeitabhängigen Tarifen eingestellt und eine Preisansage beim Call-by-Call zur Pflicht werden. Es bedarf eines wirksamen Schutzes vor der Abrechnung von Internetkostenfallen über die Handyrechnung, eines Sonderkündigungsrechts für Telefon- und DSL-Verträge bei Umzug und der Einführung von Mindestgeschwindigkeiten bei DSL-Anschlüssen. Der Anbieterwechsel stellt eine wesentliche Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb dar. Doch nur, wenn der Verbraucher Vertrauen in einen zuverlässigen Wechselprozess hat, wird er auch die Vorteile des Wettbewerbs wahrnehmen. Es kommt insbesondere darauf an, dass der Anbieterwechsel weitestgehend unterbrechungsfrei abläuft. Technische und vertragliche Probleme zwischen den Unternehmen dürfen nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Deshalb werden wir die nötigen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz regeln und auch dafür sorgen, dass Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen erst nach einer Bestätigung des Verbrauchers in Textform wirksam werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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