Parteien zeigen sich offen für Änderung des Abtreibungsrechts
Archivmeldung vom 02.12.2017
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Freigeschaltet durch André OttNach dem Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion für eine parteiübergreifende Initiative zur Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zeigen sich Linke, Grüne, aber auch FDP und Union kompromissbereit. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland": "Wir begrüßen es natürlich sehr, wenn nun auch die SPD aktiv wird und es zu einer interfraktionellen Initiative zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche kommt, bei dem es sich ja eigentlich um ein Informationsverbot handelt."
Die Linkspartei hatte bereits vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a ins Parlament eingebracht. "Es gibt eine parlamentarische Mehrheit dafür, die wir jetzt auch nutzen sollten, um diese und andere sinnvolle Initiativen zu beschließen, statt zu warten, bis irgendwann eine neue Bundesregierung zustandekommt", betonte Korte. "Ich teile ausdrücklich das Anliegen, den Paragrafen 219a vollständig aus dem Strafgesetzbuch zu streichen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul, dem RND.
Auch die Grünen hätten bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. "Wir werden in den nächsten Tagen Gespräche mit den anderen Fraktionen führen, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen", kündigte Keul an. "Wir sind gesprächsbereit", bekräftigte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. "Wir hoffen aber auch auf Unterstützung von Union oder FDP, damit es zu einer Mehrheit für eine Gesetzesänderung kommt." Bei Konservativen und Liberalen zeichnet sich nun Bewegung ab. Auch die FDP sieht den umstrittenen Paragrafen als überholt an.
"Der Paragraph 219a ist nicht mehr zeitgemäß", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae dem RND und schlägt eine "moderate Änderung" vor: "Eine Möglichkeit könnte es sein, in Absatz 1 des Paragraphen 219a das Wort `oder vor den Worten `in anstößiger Weise zu streichen." Damit würden sich Ärzte nur dann strafbar machen, wenn sie "in grob anstößiger Weise" darauf aufmerksam machen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Der Unionsfraktion wäre ebenfalls eine Überarbeitung des Gesetzestextes lieber als dessen Streichung.
"Eine Aufhebung des Werbeverbots kommt für uns nicht infrage", sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, Rechtspolitikerin der Union, dem RND. Die CDU-Politikerin zeigte sich jedoch kompromissbereit: "Es kann höchstens um eine klarere Abgrenzung zwischen Werbung und Information gehen." Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Eva Högl, hatte im Gespräch mit dem RND (Freitagausgaben) für eine parteiübergreifende Initiative für eine Änderung des Abtreibungsrechts geworben. Im Kern geht es um die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt und damit nach Meinung von Kritikern Frauen in Notlagen die Beschaffung wichtiger Informationen erschwert. "Eine interfraktionelle Initiative ist gerade bei solchen Themen gut, die wie Paragraf 219a StGB in besonderer Weise die Rechte von Frauen betreffen", so Högl.
Quelle: dts Nachrichtenagentur