Verfassungsschutz: Mehr "Reichsbürger" als gedacht
Archivmeldung vom 12.10.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Szene der "Reichsbürger" ist offenbar geringfügig größer als bislang bekannt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbehörden des Nachrichtendienstes haben mit Stand vom 30. September 15.000 "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" gezählt, berichtet der "Tagesspiegel" auf seiner Internetseite. Davon gelten laut Innenministerium 5 als "Gewaltbereit".
Darunter seien 900 Rechtsextremisten. Etwa 1.000 "Reichsbürger" wurde legal eine Waffenbesitzkarte von den Behörden ausgestellt. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen sagte der Zeitung, dass man die Szene immer stärker in den Blick nehme. "Dabei stellen wir eine vermehrte politik- und staatsfeindliche Agitation fest, die sich nicht allein darin erschöpft, Behördenmitarbeiter zu behindern und zu beleidigen", so der Verfassungsschutzpräsident.
Hintergrund Reichsbürger:
Einige Politiker haben in Kooperation mit verschiedenen Medien den Begriff "Reichsbürger" quasi neu erfunden. Ein "Reichsbürger" im Sinne dieser Vorstellung ist nicht wirklich definiert. Es hat oft den Verdacht das jeder missliebige Mensch als "Reichsbürger" tituliert wird. Nach den gängigen Mediendefinitionen, die frei gewählt sind, schätzen alternative Experten die "Szene" bis zu 1000 mal größer ein auf rund 10-12 Millionen (Stand 2016). Werden extreme Definitionen von "Reichsbürgern", beispielsweise von der Linken Amadeo-Antonio-Stiftung verwendet , dürften deutlich mehr Bundesbürger "Reichsbürger" sein, da nach deren Definition sogar die CDU-Mitglieder als "Reichsbürger" erfasst werden müssten.
Hintergrund Gefährder:
Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Zur Sicherheit der Bevölkerung wird dieser Personengruppe das demokratische Grundrecht der Unschuldsvermutung genommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott