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Ramelow erwägt Klage gegen Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 16.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bodo Ramelow (2018), Archivbild
Bodo Ramelow (2018), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erwägt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die von der Ampelkoalition geplante Wahlrechtsreform. "Ich lasse die Wahlrechtsreform verfassungsrechtlich prüfen und werde eventuell nach Karlsruhe gehen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Denn für Thüringen ist zu befürchten, dass das Land Mandate verliert." So könnten von 18 Mandaten zwei wegfallen. "Damit wäre auch die regional angemessene Verteilung der Mandate beeinträchtigt, etwa zwischen Ost- und Westdeutschland", sagte Ramelow. "Ich bin für eine Verkleinerung des Parlaments, aber strikt gegen eine Störung der Repräsentanz."

Dass mit dem geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel neben der Linken womöglich auch die "CSU weggekegelt würde", sei im Übrigen "unglaublich". Damit spiegele das Bundesparlament nicht mehr die Proportionen der Bundesländer wider. "Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht", sagte der Ministerpräsident Thüringens. Der Linken-Politiker beklagte schließlich, dass direkt gewählte Abgeordnete anders als bisher womöglich gar nicht mehr in den Bundestag einzögen. "Es kann nicht sein, dass Wähler wählen und ihr Vertreter, der einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht ins Parlament kommt", so Ramelow. "Das halte ich aus prinzipiellen demokratischen G ründen für einen schweren Fehler." Die Ampelparteien haben sich auf eine Stärkung des Verhältniswahlrechts zulasten des Mehrheitswahlrechts verständigt. Dadurch sollen künftig Wahlkreissieger nur noch dann einen Sitz im Bundestag erhalten, wenn ihre Partei ausreichend Zweitstimmen erhalten hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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