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Emden: „Unvereinbar mit demokratischen Prinzipien“

Archivmeldung vom 26.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christopher Emden (2018)
Christopher Emden (2018)

Bild: AfD Deutschland

Im Februar 2018 wurde die AfD-Fraktion per Gesetzesänderung der übrigen Fraktionen davon ausgeschlossen, einen Vertreter in den Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten zu entsenden. Gegen dieses Gesetz klagt die AfD-Fraktion vor dem Staatsgerichtshof. Die übrigen Fraktionen wollen im Landtag dafür stimmen, die Abweisung der Klage zu beantragen – und das mit teilweise fadenscheiniger Begründung.

In einem von der AfD eingeholten Rechtsgutachten zu der Gesetzesänderung kam der renommierte Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider zu dem Fazit: Der ganze Vorgang sei „unvereinbar mit demokratischen Prinzipien“. Die AfD hat deshalb vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Klage eingereicht. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sprach sich jetzt mehrheitlich dafür aus, die Klageabweisung zu beantragen. Über diesen Antrag wird im Landtag abgestimmt. In der Antragsbegründung heißt es u.a.: Die AfD habe sich in den beratenden Fachausschüssen nicht inhaltlich mit der Gesetzesänderung auseinandergesetzt.

„Das ist falsch“, sagt der AfD-Sprecher für Rechts- und Verfassungsfragen, Christopher Emden. Den betreffenden Protokollen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen und des Kultusausschusses ist eindeutig zu entnehmen, dass die Abgeordneten Christopher Emden und Harm Rykena mehrfach zum Gesetzentwurf Stellung bezogen haben. So kritisierte der Abgeordnete Emden u.a. in der fünften öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses, dass der GBD nicht umfassend in die Gesetzesberatung eingebunden wurde und der Gesetzesentwurf nicht zuletzt deshalb viele Mängel aufweist. Jurist Emden führte auch verfassungsrechtliche Bedenken an. Weiter heißt es: „Aus Sicht der Fraktion der AfD verpasst der vorliegende Gesetzentwurf die Chance, eine paritätische Besetzung des Stiftungsrates – mit fünf Mitgliedern des Landtages und fünf von anderen Stellen benannten Mitgliedern – sicherzustellen.“ Zu einer Diskussion mit den Vertretern der anderen Fraktionen kam es im Ausschuss jedoch nicht. „Anders als sonst üblich hat niemand meine Kritik erwidert. Die haben einfach geschwiegen“, wundert sich der Abgeordnete Emden.

„Wenn nun behauptet wird, die AfD habe sich inhaltlich in den Fachausschüssen nicht mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt, ist das schlicht falsch. Die Protokolle des Ausschusses widerlegen dies und zeigen vielmehr, wie die Vertreter der anderen Parteien nicht auf die von uns vorgebrachten Argumente eingegangen sind.“

Quelle: AfD Deutschland

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